top of page

Der Elektrotechnische Anlagen-Befund

Haben Sie gewusst, dass elektrische Anlagen auf Ihre Sicherheit zum Schutze von Personen und Sachschäden überprüft werden müssen?

Elektrische Anlagen müssen nach Fertigstellung, bei Instandhaltung, bei Änderungen oder Erweiterungen von einem befähigten Elektrotechniker auf ihre Sicherheit überprüft werden. Aufgrund der geltenden Sicherheitsvorschriften nach ÖNORM ist eine Prüfung von elektrischen Anlagen nach der Errichtung oder Wiedererrichtung bzw. Änderungen und Erweiterungen eine Anlagenüberprüfung inklusive Anlagenbuch mit Prüfbefund zu erstellen.


Für viele
Hausbesitzer oder Vermieter stellen sich betreffend der Anlagenüberprüfung oft folgende Fragen:

Bin ich zu einer Überprüfung verpflichtet?

Ja! Egal ob es sich um ein Wohnhaus handelt, einen Gewerbebetrieb oder ein Mietgebäude: Jede elektrische Anlage muss auf ihre Sicherheit überprüft werden. Es muss gewährleistet sein, dass Personen keinen Gefahren durch den elektrischen Strom ausgesetzt sind oder Sachgegenstände beschädigt werden.

Wann muss eine Überprüfung gemacht werden?

Grundsätzlich wird unterschieden, ob es sich um eine erstmalige Errichtung, eine Erweiterung oder eine Instandhaltung handelt. Die erstmalige Prüfung wird nach Fertigstellung der Arbeiten durchgeführt und fällt umfangreicher aus, während bei einer Erweiterung oder Instanhaltung nur die geänderten Komponenten der Prüfpflicht unterliegen

Gibt es einen Bericht zur Überprüfung?

Nach jeder Messung wird ein Protokoll mit Anlagenbuch erstellt, das dem Kunden ausgehändigt wird und sicher aufbewahrt werden muss, um Nachweisen zu können, dass eine ordnungsgemäße Überprüfung der Anlage vorgenommen wurde.

Wie lange gilt die Überprüfung?

  • Private Haus- oder Wohnungsbesitzer unterliegen keiner wiederkehrenden Prüfpflicht. Generell empfiehlt sich alle 10 Jahre eine erneute Prüfung vornehmen zu lassen und Anpassungen aufgrund der geänderten Gesetzeslage vorzunehmen.

  • Büro- und Handelsbetriebe unterliegen einer wiederkehrenden Pflicht von 10 Jahren.

  • Bei Gewerbebetrieben verkürzt sich die Überprüfungspflicht auf alle 3 Jahre.

  • Produktionsbetriebe sind alle 2 Jahre zu prüfen

  • Vermieter sind zur Vorlage eines Prüfprotokolls an jeden Mieter verpflichtet. Nach jedem Mieterwechsel empfiehlt sich eine erneute Prüfung

für ausführlichere Informationen folgen sie bitte diesem Link >>   WKO Wirtschaftskammer 

bottom of page